Die Wahl des Betreuers sowie die Aufgabenbereiche, die der Unterstützung bedürfen, werden vom Betreuungsgericht festgelegt. Die Anregung einer gesetzlichen Betreuung beim Betreuungsgericht oder der Betreuungsstelle kann durch den Hilfesuchenden selber oder einer anderen Person erfolgen.

Als rechtliche Betreuerin unterstütze ich erwachsene Personen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten.

Ich habe mir zum Ziel gesetzt meinen Betreuten auf Augenhöhe zu begegnen und sie auf dem Weg zu einem selbständigen Leben zu begleiten, mit ihnen gemeinsam die Stärken und Schwächen herauszufinden und die Arbeit so zusammen zu gestalten.